Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser

Ab dem 1. Dezember 2013 gelten neue Grenzwerte für Blei im Trinkwasser, womit Bleirohre praktisch verboten sind. Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, für die Zuleitung von einwandfreiem Trinkwasser zu sorgen.

 

Bleibelastungen im Trinkwasser werden häufig durch alte Bleileitungen verursacht. Für junge Familien und Frauen bieten daher die Gesundheitsämter kostenfreie Bleiuntersuchungen an. Da diese Gesetzesänderung insbesondere bei Vermietern hohe Investitionskosten nach sich ziehen kann, werden seitens des Landes Niedersachsen Modernisierungen dieser Art gefördert.

Generell sollte bei größeren energetischen Sanierungsmaßnahmen auch die Mordernisierung der Trinkwasserzuleitungen in Häusern, die vor Mitte der 1970er Jahre gebaut wurden, mit in Betracht gezogen werden. Hier lassen sich ggf. verschiedene Förderprogramme kombinieren.
 

Weitere Informationen des Niedersächsichen Landesgesunheitsamts: