Energieausweise

Wer Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet ist verpflichtet, einen Energieausweis für sein Gebäude vorzuweisen. In diesem Jahr verlieren ältere Energieausweise ihre Gültigkeit. Lesen Sie mehr zu den aktuellen Informationen zu Energieausweisen.

Wir informieren über den aktuellen Stand rund um Energieausweise für Ihre Gebäude.

Erste Energieausweise älterer Wohnhäuser werden dieses Jahr ungültig

Wer bereits in 2008 einen Energieausweis für sein Gebäude hat ausstellen lassen, der ist ggf. davon betroffen, dass dieser seine Gültigkeit verliert. Energieausweise werden mit 10 Jahren Laufzeit ausgestellt. Aktiv müssen Gebäudebesitzer nur werden, wenn sie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen.

Mehr Informationen dazu gibt es hier:
www.dena.de

Informationen zur Ausstellung von Energieausweisen

Die Deutsche Energie Agentur (dena) bietet eine gute und aktuelle Zusammenfassung rund um den Energieausweis. Erfahren Sie, wann ein Energieausweis benötigt wird, welche Arten des Energieausweises es gibt und wie Sie einen ausstellen lassen können unter:
www.zukunft-haus.info