Alle, die neu in die Liste wollen, müssen eine Grund- und eine Zusatzqualifikation nachweisen. Erforderliche Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 21 der Energieeinsparverordnung 2009. Zusätzlich muss eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung nachgewiesen werden. Auch dazu soll es eine Liste geben.
Hierbei gibt es die zwei Module "Beratung" und "Umsetzung und Planung". Wer das Modul "Beratung" hat, darf Anträge auf Vor-Ort-Beratung stellen. Das Modul "Umsetzung und Planung" ist Voraussetzung für die Antragsberechtigung in den Bundesförderprogrammen "Bauen und Sanieren KfW-Effizienzhaus 40 und 55".
Experten mit einem berufsqualifizierten Hochschulabschluss benötigen 130 Unterrichtseinheiten pro Modul, für alle anderen Personengruppen wie Handwerker oder fachfremde Ingenieure sind 210 Unterrichtseinheiten Pflicht. Es können auch bereits vor längerer Zeit oder jetzt aktuell besuchte Weiterbildungen der üblichen Weiterbildungsinstitutionen vorgelegt werden.
Die Weiterbildungen müssen mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten zwei Jahre umfassen. Ihre Praxiserfahrung können Experten für die Vor-Ort-Beratung mit Energieberatungsberichten nachweisen. Für die Planung oder Baubegleitung von Effizienzhäusern 40 oder 55 sind selbst erbrachte Planungsleistungen oder Baubegleitungen für KfW-Effizienzhäuser-40 oder 55 nötig. Wenn ein Experte zu wenig Praxis nachweist, kann er dies durch einen erhöhten Fortbildungsumfang ausgleichen.
Erhalten bleibt die Forderung nach der Unabhängigkeit der Experten. Hier orientiert sich die neue Liste an den bisherigen BAFA-Kriterien. Energieberater dürfen kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Kunden haben. Als dritter und letzter Schritt der Qualitätssicherung gibt es einen automatischen Plausibilitätscheck sowie Stichproben.
Redakteurin Pia Grund-Ludwig energet. Bausanierung EnBauSa GmbH www.enbausa.de