Gesetzesnovelle für Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Anfang April präsentierte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sein 500-seitiges „Osterpaket“ mit Ergänzungen, Änderungen und Neuerungen zu den Erneuerbare-Energien- (EEG), Windenergie-auf-See- (WindSeeG), Energiewirtschafts- (EnWG), Bundesbedarfsplan- (BBPlG), Netzausbaubeschleunigungs- Übertragungsnetz (NABEG) Gesetzen sowie weiterer Gesetze und Verordnungen im Energierecht. Eine Beschleunigung für die Klimawende.

Die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten steht kurz bevor und soll bereits ab Januar 2023 in Kraft treten. Als besonders eilbedürftig wurde dieser Gesetzesentwurf dem Bundesrat zugeleitet und war bereits Anfang Mai Thema in einer Bundestagsdebatte. Daraus resultierten Änderungswünsche, die in die Gesetzestexte eingearbeitet werden, ehe in naher Zukunft eine weitere Debatte diesbezüglich erfolgt. Generell ist Ziel der Veränderungen, dass bereits im Jahr 2030 mindestens 80 Prozent (bisheriges Ziel: 65 Prozent) des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, und bereits im Jahr 2035 die Stromversorgung fast vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden soll.  

Die Zustimmung einer endgültigen Fassung steht noch aus. Doch die wesentlichen Maßnahmen beinhalten folgende Punkte:

  • Als Grundsatz wird festgelegt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird priorisiert und bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs daraus bezogen werden.
  • Mit der Bereitstellung neuer Flächen für den Ausbau der Photovoltaik, die Ausweitung der Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik, die verstärkte Erschließung windschwacher Standorte und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen soll der Ausbau der Erneuerbaren vorangetrieben werden.
  • Für den Ausbau der Windenergie auf See sollen zukünftig neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben werden.
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen verschlankt und Hemmnisse abgebaut werden.
  • Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und erweitert, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
  • Einen großen Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts leistet die Abschaffung der EEG-Umlage, die zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht.
  • Um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen, werden die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt.

Einen Überblick zum Osterpaket finden Sie unter
www.bmwk.de