Steuerliche und bürokratische Erleichterungen für kleine PV-Anlagen

Zum 01.01.2023 treten Veränderungen des Steuerrechts und des Energieversorgungsgesetzes in Kraft. Es wurde beschlossen, steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von PV-Anlagen abzubauen.

Entsprechend werden Einnahmen von PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden (max. Leistung 30 kWp) 01.01.2023 von der Einkommenssteuer befreit werden. Auch Anlagen auf Gebäuden mit Mischnutzung sowie Mehrfamilienhäusern werden bis zu einer Leistung von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Steuer befreit. Zudem ist bei neuen Anlagen, die ab 2023 auf und in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen, dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert werden, keine Umsatzsteuer mehr abzuführen. Somit gibt es keine Nachteile mehr, wenn sich ein Betreiber für die Kleinunternehmerregelung entscheidet.

Diese und weitere Neuerungen sollen den einfachen und unbürokratischen Ausbau erneuerbarer Energien fördern. Infos dazu unter www.klimaschutz-niedersachsen.de