Änderungen 2023 für PV-Anlagen

Um die Energiewende voranzutreiben und die Nutzung von Photovoltaik auch für private Investoren attraktiver zu machen, wurden für 2023 einige Vorgaben angepasst. Eine kleine Übersicht.

Durch neue Vorgaben für die Neuinstallation und den Betrieb auch kleinerer PV-Anlagen rechnet sich die eigene Stromproduktion auf dem Dach wieder vermehrt.

  1. Keine Umsatzsteuer bei Neukauf, Erweiterung oder Austausch einer PV-Anlage
    19% Mehrwertsteuer kann bei einer Investition in die Stromerzeugung gut zu Buche schlagen. Seit dem 01.01.2023 sind jedoch Lieferung, Erwerb, Installation sowie alles, was zum Betrieb der Anlage auf einem Eigenheimdach benötigt wird (bspw. Stromspeicher) von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung: max. Leistung 30 kW.
     
  2. Steuerfreie Erträge für Stromeinspeisung
    Die Erträge einer Einspeisung von Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit max. 30 kW Anlagen-Leistung sind steuerfrei. Dies gilt auch für Bestandsanlagen und ggf. auch rückwirkend für Einnahmen, die nach dem 31.12.2021 erzielt wurden.
     
  3. Höhere Vergütungssätze
    Für Anlagen, die vom 30.07.2022 bis 31.01.2024 neu in Betrieb genommen werden gelten für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre höhere Einspeisevergütungen.
     
  4. Aufhebung der Leistungsbegrenzung
    Bestandsanlagen bis einschl. 7 kW und  Neuanlagen (Inbetriebnahme ab 15.09.2022) bis einschl. 25 kW sind von der bisherigen Verpflichtung zur Begrenzung der Einspeiseleistung ausgenommen.

Detailliertere Informationen lesen sie unter: https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/photovoltaik