Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen

Ab dem 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, in Kraft. Das viel diskutierte Gesetz soll die Energiewende beschleunigen.

Hausbauer und Hauseigentümer werden ab dann verpflichtet, bei neuen Heizungen einen bestimmten Prozentsatz über erneuerbare Energien abzudecken. Das Gesetz ist technologieoffen, so dass auch Zukunftstechnologien, wie der Wasserstoff, später dazu zählen.

Im ersten Schritt sind Häuslebauer in Neubaugebieten verpflichtet, 65% erneuerbare Energien bei ihrer neuen Heizung einzubinden. Für alle weiteren Bebauungsgebiete gilt zunächst, dass ein kommunaler Wärmeplan erstellt werden muss. Zwischen dem 01.07.2026 und dem 01.07.2028 tritt das Gesetz auch in den übrigen Gebieten in Kraft.

Weitere Details hat die KEAN zusammengefasst »