Grenzabstände von PV-Anlagen und Wärmepumpen

Im Zuge der Gesetzesnovellen zur Beschleunigung der Energiewende gibt es auch Neuerungen bei den Grenzabständen für PV-Anlagen und Wärmepumpen.

Die niedersächsische Bauordnung wurde geändert, so dass nun die Errichtung von PV-Anlagen auf Garagendächern in Grenzbebauung erleichtert wird. Für das Aufstellen von Wärmepumpen wurden ebenfalls neue Regeln erlassen. Die Änderungen gelten seit Ende Juni 2023.

Details zu den Änderungen hat die KEAN zusammengefasst »