Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Die Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen wird durch den Bund gefördert. Eine Novelle des dazugehörigen Gesetzes ist seit 15. Februar in Kraft.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) hat die Änderungen des EEW in einem informativen Artikel zusammengefasst. Die wesentlichen Punkte sind

  • vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht mehr möglich
  • im Modul 1 werden nur noch Ersatzinvestitionen für KMU gefördert
  • für Modul 4 wurden die Förderbedingungen angepasst und ein Stufenmodell eingeführt
  • die max.  Fördersumme für Transformationspläne (Modul 5) wurde erhöht
  • diverse Erleichterungen zur Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

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