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Mieterstrom – Gemeinsam Solarstrom nutzen und die Energiewende stärken

Photovoltaik gehört heute zu den wirtschaftlichsten Formen der Stromerzeugung. Eine typische Dachanlage mit 5 kWp Leistung erzeugt jährlich rund 5.000 kWh Solarstrom und kostet inklusive Speicher, Wechselrichter, Montage und Installation heute etwa 8.500 Euro. Dadurch liegen die Stromgestehungskosten häufig bei unter 10 Cent pro Kilowattstunde. Während Eigentümerinnen und Eigentümer den erzeugten Strom auf dem eigenen Dach oft direkt nutzen können, stellt sich für viele Mieterinnen und Mieter die Frage, wie auch sie von dieser Entwicklung profitieren können.

Eine Antwort darauf bietet das Mieterstrommodell. Der auf dem Dach erzeugte Solarstrom wird direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes geliefert und dort verbraucht. Das bringt gleich mehrere Vorteile:

  • Mieterinnen und Mieter profitieren von lokal erzeugtem Strom und häufig günstigeren Energiekosten.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer schaffen eine zusätzliche Einnahmequelle durch den Verkauf des Solarstroms.
  • Erneuerbare Energien werden direkt vor Ort genutzt und entlasten gleichzeitig die Stromnetze.

Die Umsetzung ist jedoch anspruchsvoller, als es zunächst erscheint. Wer Strom an mehrere Mietparteien liefert, übernimmt zahlreiche Aufgaben eines Energieversorgers und muss verschiedene gesetzliche Vorgaben erfüllen. Um diesen Mehraufwand zu unterstützen, wird Mieterstrom derzeit mit einem Zuschlag von 1,59 bis 2,54 Cent pro Kilowattstunde gefördert. Für viele Gebäude übernehmen spezialisierte Unternehmen inzwischen die technische und organisatorische Abwicklung.

Um die Nutzung von Solarstrom weiter zu erleichtern, wurden in den vergangenen Jahren zusätzliche Modelle geschaffen. Seit 2024 ermöglicht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) eine deutlich einfachere Verteilung des erzeugten Stroms innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Neu hinzu kommt seit Juni 2026 das Energy Sharing (§ 42c EnWG). Ziel ist es, erneuerbaren Strom künftig auch über das öffentliche Netz innerhalb einer Nachbarschaft gemeinsam zu nutzen. Beide Modelle sollen dazu beitragen, lokal erzeugte Energie stärker dort zu verbrauchen, wo sie entsteht.

Auch wenn eine größere Photovoltaikanlage nicht überall umgesetzt werden kann, bestehen weitere Möglichkeiten. Balkonkraftwerke gelten seit 2024 als privilegierte Maßnahme im Wohnungseigentumsrecht und erleichtern vielen Mieterinnen und Mietern den Einstieg in die eigene Stromerzeugung. Gemeinsam zeigen diese Entwicklungen, dass die Energiewende längst nicht mehr nur Einfamilienhäuser betrifft. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen entstehen Schritt für Schritt mehr Möglichkeiten, erneuerbare Energien auch in Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich und alltagstauglich zu nutzen.

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