Mieterstrom – Solarenergie im Mehrfamilienhaus gemeinsam nutzen
Photovoltaik bietet nicht nur für Einfamilienhäuser die Möglichkeit, erneuerbaren Strom direkt vor Ort zu erzeugen und zu nutzen. Auch auf Mehrfamilienhäusern stehen häufig geeignete Dachflächen zur Verfügung. Wird der dort erzeugte Solarstrom gemeinschaftlich genutzt, können mehrere Haushalte von einer lokalen und nachhaltigen Energieversorgung profitieren, Stromkosten reduzieren und die Energiewende unmittelbar im Wohnumfeld voranbringen.
Die gemeinsame Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern ist in Deutschland grundsätzlich möglich. Dabei müssen jedoch mehrere Parteien sowie technische, vertragliche und rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist deshalb zunächst, welches Modell zum jeweiligen Gebäude und zu den Beteiligten passt.
Eine Möglichkeit ist das Mieterstrommodell. Dabei wird Strom direkt im oder am Gebäude erzeugt und anschließend an die Bewohnerinnen und Bewohner geliefert. Betreiber kann beispielsweise die Eigentümergemeinschaft, ein Energieversorger oder ein spezialisierter Dienstleister sein, der je nach Ausgestaltung unter anderem Stromlieferung, Messung und Abrechnung übernimmt. Für Zeiten mit unzureichender PV-Erzeugung muss die weitere Stromversorgung sichergestellt werden.
Daneben bestehen weitere Möglichkeiten, Solarstrom in Mehrfamilienhäusern zu nutzen:
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Der PV-Strom wird direkt auf teilnehmende Wohnungen verteilt. Reicht er nicht aus, beziehen die Haushalte ihren verbleibenden Bedarf weiterhin über den jeweiligen Stromanbieter. Geeignete Mess- und Zählerkonzepte sorgen für die korrekte Zuordnung.
- Mieterstrom über einen Betreiber oder Dienstleister: Ein externer oder gebäudeinterner Betreiber organisiert Versorgung, Vertragsgestaltung, Messung und Abrechnung und kann damit den organisatorischen Aufwand reduzieren.
- Volleinspeisung beziehungsweise Verkauf: Der erzeugte Solarstrom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Die Bewohnerinnen und Bewohner nutzen ihn nicht unmittelbar, können jedoch gegebenenfalls indirekt über Einnahmen oder eine Kostenverrechnung profitieren.
Welches Modell sinnvoll ist, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Gebäudes ab. Neben Dachfläche und technischer Eignung spielen insbesondere Messkonzept, Netzanschluss und die Organisation zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern, Verwaltung und Bewohnerschaft eine wichtige Rolle.
Vor der Umsetzung sollten deshalb insbesondere folgende Punkte geklärt werden:
- Technische Voraussetzungen: Dachfläche und Statik, PV-Anlage, Wechselrichter, gegebenenfalls Speicher sowie Mess- und Zählertechnik müssen aufeinander abgestimmt sein.
- Messung und Abrechnung: Erzeugung und Verbrauch müssen transparent den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet werden. Smart Meter beziehungsweise intelligente Messsysteme können dabei unterstützen.
- Verträge und Verantwortlichkeiten: Betreiber, Stromlieferung und Abrechnung sowie Zuständigkeiten für Wartung, Versicherung und Reparaturen müssen eindeutig geregelt sein.
- Netzbetreiber und Anmeldung: Netzanschluss, Registrierung beziehungsweise Anmeldung der Anlage und die Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber gehören zur Vorbereitung.
- Wirtschaftlichkeit und Förderung: Investitions- und laufende Kosten, mögliche Einsparungen sowie verfügbare Fördermöglichkeiten und relevante steuerliche Regelungen sollten gemeinsam betrachtet werden.
- Teilnahme der Bewohnerinnen und Bewohner: Frühzeitig sollte geklärt werden, welche Haushalte teilnehmen möchten und welches Versorgungsmodell zum Gebäude passt.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Abrechnung. Stromlieferung, Messung und Abrechnung können nicht ohne Weiteres über die gewöhnliche Nebenkostenabrechnung organisiert werden. Gerade für Eigentümergemeinschaften und größere Mehrfamilienhäuser kann deshalb die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister sinnvoll sein.
Auch gemeinschaftliche Eigentumsmodelle oder Energie-Contracting kommen infrage. Eigentümergemeinschaften oder Wohnungsgenossenschaften können beispielsweise gemeinsam in eine PV-Anlage investieren. Beim Contracting übernimmt dagegen ein externer Dienstleister Installation und Betrieb. Welche Lösung geeignet ist, hängt von Gebäude, Eigentumsstruktur und gewünschtem organisatorischem Aufwand ab.
Rechtlich sind insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie steuerliche und miet- beziehungsweise vertragsrechtliche Vorgaben relevant. Je nach Modell können weitere Anforderungen hinzukommen. Vor einer Umsetzung empfiehlt sich deshalb eine individuelle Prüfung der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen.
Für Interessierte bietet sich ein schrittweises Vorgehen an: Zunächst werden Beteiligte und Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner geklärt. Anschließend können Dachfläche, PV-Anlage, Messkonzept und Netzanschluss geprüft werden. Darauf aufbauend lassen sich Wirtschaftlichkeit, Förderung, Vertragsgestaltung und Abrechnung bewerten.
Mieterstrom kann die Vorteile der Photovoltaik auch dort zugänglich machen, wo nicht jeder Haushalt über ein eigenes Dach verfügt. Werden Technik, Messung, Wirtschaftlichkeit und die Interessen der Beteiligten sinnvoll miteinander verbunden, kann aus der verfügbaren Dachfläche eine gemeinschaftliche und langfristig tragfähige Energieversorgung entstehen.