Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Die Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen wird durch den Bund gefördert. Eine Novelle des dazugehörigen Gesetzes ist seit 15. Februar in Kraft.
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) hat die Änderungen des EEW in einem informativen Artikel zusammengefasst. Die wesentlichen Punkte sind
- vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht mehr möglich
- im Modul 1 werden nur noch Ersatzinvestitionen für KMU gefördert
- für Modul 4 wurden die Förderbedingungen angepasst und ein Stufenmodell eingeführt
- die max. Fördersumme für Transformationspläne (Modul 5) wurde erhöht
- diverse Erleichterungen zur Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)