GEG und BEG - Pflichten und Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Informationsveranstaltung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch bekannt als Heizungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen. Im Rahmen der Online-Veranstaltung am 10.04.2024 (9:00 – 11: 00 Uhr) informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG. Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten des BEG für Nichtwohngebäude beleuchten.